Hinweis auf eine Satzungsänderung:
In der Vertreterversammlung vom 01.07.2011 wurde eine Satzungsänderung im § 10 Abs. 2 Satz 1 beschlossen.
Die Änderung wurde am 05.08.2011 beim Amtsgericht Wittlich im Genossenschaftsregister Nr. 1062 eingetragen
§ 10 Abs. 2 Satz 1 bisher:
„Das ausgeschiedene Mitglied hat Anspruch auf Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens.“
§ 10 Abs. 2 Satz 1 neu:
„ Das ausgeschiedene Mitglied hat Anspruch auf Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens; für die Auszahlung ist die Zustimmung von Vorstand und Aufsichtsrat erforderlich.“